Verfassungsbeschwerde gegen CETA – bis zum 28. Februar einreichen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

CETA ist das TTIP für Kanada. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA-Architekten nach stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz allerdings unmißverständlich ausschließt.

Daher hatte ich 25. August 2014 als erste beim Bundesverfassungsgericht eine eigene selbstformulierte Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht. Diese wurde leider nicht zur Entscheidung angenommen. Die Abweisung wurde damit begründet, dass meine Verfassungsbeschwerde die mögliche Verletzung meiner eigenen Grundrechte nicht genügend mit Tatsachen untermauert.

Doch ich gebe nicht auf! Da der CETA-Text am 26. September 2014 veröffentlicht wurde, habe ich mehrere Juristen zu Rate gezogen, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Die einzige Möglichkeit CETA rechtsverbindlich zu kippen, ist eine neue, gut begründete Verfassungsbeschwerde, die von einem renommierten Rechtsprofessor ausgearbeitet wird. Prof. Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld hat sich bereit erklärt, die neue Verfassungsbeschwerde gegen CETA zu verfassen und die Vertretung zu übernehmen. Prof. Fisahn ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von attac.

Ich möchte, dass dies die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte Deutschlands wird. Dazu brauchten wir mindestens 40.000 Mitkläger. Eine Teilnahme ist kostenlos.  Darum bitte ich jeden möglichst die Vollmachterklärung (s. Anlage),  gut leserlich auszufüllen, persönlich zu unterschreiben und mir per Post schnellstens, aber spätestens bis zum 28. Februar 2015 zuzusenden.

Bitte verbreiten Sie die Vollmachterklärung auch unter Ihren Freunden und Bekannten.

Jede und jeder kann also kostenlos mitklagen. Gemeinsam stoppen wir CETA und machen damit auch TTIP unmöglich.

Unter https://www.change.org/p/bundesverfassungsgericht-b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta   finden Sie  meine Petition auch mit allen Angaben zu der Aktion.

Titel der Petition: Bundesverfassungsgericht: CETA und TTIP stoppen! Dort kann man auch die Vollmachterklärung runterladen.

 

Vollmachterklärung