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Bayern stoppt CETA – 16.07.2016 auf der Münchner Freiheit

Wir werden auf der Münchner Freiheit zusammen kommen und eine Kundgebung abhalten. Leider kommen wir in den Aktivitäten nicht immer dazu unsere Webseite aktuell zu halten. Die Veranstaltung am 6.6. in der Blackbox war ausverkauft. Nun sind wir voll in den Aktivitäten zur Demo am 16.7. eingespannt. Edmund befüttert fleissig unseren Facebookpräsenz und viele Aktivisten unterstützen uns die Veranstaltung  zu teilen, sharen und liken. Flyer haben wir im DGB-Haus in der Schwanthalerstraße in München hinterlegt.

 

Unter dem Titel „Bayern stoppt CETA“ findet am Aktionstag am 16. Juli in München eine Kundgebung an der Münchner Freiheit mit prominenten Rednern und Kulturprogramm statt. „Wir laden alle Mitbürger ein, an dieser Kundgebung teilzunehmen“, betont Mechthild Hofner. Teilnehmer aus dem Landkreis Dachau fahren mit der S-Bahn um 13.09 Uhr ab Dachau beziehungsweise 13.13 Uhr ab Karlsfeld. Treffpunkt ist am Ende des ersten Zuges.

 

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Abertausende Akteure könnten mit CETA klagen

von Rolf-Henning Hintze

Handelsexpertin Pia Eberhardt: Neues Investitionsgericht hebt grundsätzliche Kritik am Investorenschutz nicht auf

Als „Etappensieg“ preist Bernd Lange (SPD), Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament, die Schaffung eines neuen Investitionsgerichts (ICS) anstelle privater Schiedgerichte, wie sie in TTIP vorgesehen sind, im geplanten Handelsabkommen mit Kanada (CETA). Auch viele Zeitungsredaktionen meinen, der wichtigste Giftzahn im CETA sei damit gezogen. Ganz anders sieht das Pia Eberhardt, Handelsexpertin der Nichtregierungsorganisation CEO (Corporate Europe Observatory): Fast alle Grundfehler der Schiedsgerichte seien auch im Modell des Investitionsgerichts enthalten. U.a. bestehe es nicht aus unabhängigen Richtern, argumentiert sie, und unterstützt damit zugleich die grundsätzliche Kritik, die kürzlich der Deutsche Richterbund äußerte.

Bernd Lange preist das im CETA-Vertrag mit Kanada vorgesehene neue Investitionsgericht und bezeichnet ihn deswegen als „Sargnagel“ für die ISDS-Schiedsstellen. Sie widersprechen dem vehement und sagen, es handele sich lediglich eine neue Verkleidung, um die Idee der privaten Schiedsgerichte zu sichern. An welchen Punkten machen Sie das fest?

Pia Eberhardt: Im Wesentlichen enthält der letzte Vorschlag von Frau Malmstöm all die Konzernklagerechte, die auch schon bestehende Verträge enthalten. Und auf Basis dieser Rechte finden eben Klagen statt wie die Klage von Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg oder die Klage von Philipp Morris gegen Uruguay wegen Maßnahmen zum Nichtraucherschutz. All diese Rechte enthält auch der aktuelle Vorschlag, d.h. all diese Klagen werden weiterhin möglich sein, hoher Schadenersatz wird möglich sein.

Die einzig wesentliche Veränderung, die der Vorschlag enthält, ist, dass er die Art und Weise, wie die Verfahren stattfinden, etwas verbessern wird, aber das ändert wenig an der Gefahr dieses System für die Demokratie, auch für öffentliche Haushalte und damit die Steuerzahler und unsere Möglichkeit, in Zukunft überhaupt noch Politik im Gemeinwohlinteresse zu gestalten.

An welchen Punkten sehen Sie kleine Verbesserungen?

Pia Eberhardt: Die Investor-Staat-Verfahren werden in Zukunft transparenter stattfinden, es wird ein Berufungsmechanismus eingerichtet, und es wird vor allem verhindert, dass die Schiedsrichter, die diese Klagen entscheiden, von den Parteien ausgesucht werden. Heute ist es so, dass sich der Investor einen Schiedsrichter aussucht und der Staat den zweiten und die beiden zu zweit die dritte Person und diese drei dann Recht sprechen. Das ist so, wie wenn wir heute vor das Bundesverfassungsgericht gehen würden und uns die Hälfte der Richter aus unserem Freundeskreis zusammensuchen. Das wird verändert.

Die EU-Kommission schlägt vor, dass es eine Liste von 15 Personen geben soll, die von der EU und den USA ernannt werden. Aus diesem Kreis werden dann die Schiedsrichter bestimmt. Das ist tatsächlich eine Verbesserung, es berührt aber kaum die Gefahr, die dieses System für die Demokratie oder für Politik zum Schutz von öffentlichen Interessen bedeutet.

Dass der Deutsche Richterbund kürzlich eine sehr harte Stellungnahme gegen diese neuen Investitionsgerichtshöfe veröffentlicht hat, ist durch die Medien in Deutschland wenig bekannt gemacht worden. Worin besteht aus Ihrer Sicht die wesentlichste Kritik, die die Richter geübt haben?

Pia Eberhardt: Für mich sind zwei Kritikpunkte aus der Stellungnahme des Richterbundes ganz wesentlich. Einmal sagt der Richterbund ganz klar, es handelt sich hier um kein Gericht und um keine unabhängigen Richter, denn die Kriterien, die die Kommission zur Auswahl dieser Personen vorschlägt, und vor allem die Tatsache, dass sie kein festes Gehalt bekommen, sondern weiter nach Verfahren sehr lukrativ bezahlt werden, korrumpiert ihre Unabhängigkeit. Deshalb sagt der Richterbund ganz klar, es sei eigentlich falsch, hier von einem Gericht zu sprechen, es ist mehr eine Art permanentes Schiedsgericht.

Und der zweite wesentliche Kritikpunkt aus meiner Perspektive in der Stellungnahme ist, dass der Richterbund sich ganz klar gegen Sonderrechte für eine einzelne Gruppe in der Gesellschaft ausspricht. Der Richterbund sagt ganz klar, wenn es rechtliche Probleme gibt irgendwo in der Welt, und die gibt es ja, dann müssen die behoben werden für alle in der Gesellschaft durch eine entsprechende Ausstattung der Gerichte. Sonderklagerechte für eine einzelne Gruppe, in diesem Fall jetzt ausländische Investoren, können da nicht der richtige Weg sein. Das ist eine ganz grundsätzliche Kritik am Investorenschutz für ausländische Investoren und einer Sondergerichtsbarkeit, wie sie die EU-Kommission vorschlägt.

Sehenden Auges rennt man in ein völlig unüberschaubares, aber sehr hohes finanzielles Risiko

Pia Eberhardt: Wenn man sich diese Tribunale anschaut, dann ist, glaube ich, das größte Problem aus der Perspektive der Unabhängigkeit, dass sie weiter pro Verfahren bezahlt werden. Das ist in einem System, wo nur eine Seite klagen kann, also der Investor, ein großer struktureller Anreiz für diese Person, zugunsten des Investors zu entscheiden, weil das eben bedeutet, es wird auch in Zukunft viele Klagen, viele Ernennungen und damit viel Geld für diese Personen geben.

Aber es gibt noch andere Fallstricke in dem Vorschlag, die darauf hinweisen, dass die zukünftigen Schiedsgerichte mit genau den gleichen Leuten besetzt werden wie schon heute, die letztendlich den Klageboom durch die investorenfreundliche Interpretation des Rechts angeheizt haben.

Ein Grund ist das Fehlen einer Karenzzeit. Man kann sich vorstellen: Ein privater Anwalt von Freshfields, der heute in dieser Kanzlei sehr viel Geld damit verdient, wenn Investoren Staaten verklagen, und der Investoren in solchen Klagen vertritt, kann ganz problemlos für diese Liste der 15 ernannt werden. Er spricht dann jahrelang Recht, legt das Recht aus – natürlich immer in Gedanken an seine eigene Industrie, die Schiedsindustrie – und geht nach sechs Jahren wieder zurück in die private Anwaltspraxis und beutet das System dann weiter für Investoren aus.

Das ist einer von vielen kleinen Fallstricken, die der Vorschlag enthält. Sie führen zumindest zu einem begründeten Zweifel, dass der Kommission tatsächlich daran gelegen ist, die rechtsstaatlichen Probleme ernsthaft zu beheben.

Wenn CETA angenommen würde, dann könnten alle Unternehmen klagen, die Niederlassungen in Kanada haben. Wenn z. B. Volvo jetzt nicht in Schweden sitzen würde, sondern eine Zweigniederlassung in Kanada hätte, dann wäre das chinesische Unternehmen berechtigt, wenn hier z.B. Umweltauflagen oder gesetzliche Lohnauflagen hier beschlossen würden, die „legitime Gewinnerwartungen“ verringern, gegen Deutschland zu klagen.

Pia Eberhardt: Das Investor-Staat-Klagesystem wird heute schon so genutzt, dass es Unternehmen sogar nutzen können, über Niederlassungen in anderen Ländern ihre eigene Regierung zu verklagen. Für das EU-Kanada-Abkommen ist ganz klar, dass dieses Abkommen auch von in Kanada operierenden US-Unternehmen genutzt werden kann. Auch sie könnten dann gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten klagen.

An diesem Problem, also dass da ein System gestrickt wird, was Unternehmen, die clever ihre Investitionen weltweit strukturieren, gegen jede Regierung nutzen können, mit der sie irgend ein Problem haben, ändern die EU-Vorschläge gar nichts. Was das bedeutet, sind letztlich völlig unüberschaubare und unkalkulierbare Risiken.

Ich wage wirklich zu bezweifeln, dass irgendjemand in der Europäischen Kommission oder in der Bundesregierung eine Ahnung hat, wie viele Unternehmen auf Basis dieser Vorschläge klagen und wie hoch die Schadensersatzsummen sein können. Also sehenden Auges rennt man in ein völlig unüberschaubares, aber sehr hohes finanzielles Risiko.

Bekannt ist ja, dass über 40.000 US-Unternehmen solche Niederlassungen in Kanada haben und klagen könnten, aber die wirkliche Zahl von Unternehmen liegt noch weit höher?

Pia Eberhardt: Also wir wissen von etwas über 50.000 in den USA registrierten Unternehmen, die in Europa aktiv sind, vier von fünf dieser Unternehmen, tatsächlich über 40.000, haben auch in Kanada Niederlassungen. Das heißt, sie werden auf Basis des EU-Kanada-Vertrags gegen die EU-Mitgliedstaaten klagen können.

Das sind tatsächlich echte Unternehmen, aber wenn man den Begriff der Investitionen und des Investors in diesen Texten anschaut, dann ist der sehr viel breiter. Er umfasst nämlich nicht nur tatsächliche Unternehmen, sondern auch Anteilseigner und Fonds, und wenn man das ernst nimmt, dann wird einem bewusst, dass man es hier tatsächlich mit Abertausenden von Akteuren zu tun hat, die dieses System nutzen können, um zu klagen.

Also es wird kaum ein größeres europäisches Unternehmen geben, das nicht irgendeine US-Beteiligung hat, die es nutzen kann, um auf Basis von TTIP beispielsweise auch gegen die eigene Regierung zu klagen. Die Klagerisiken sind wirklich völlig unüberschaubar.

Das Geschäft der Investor-Staat-Klagen boomt

Es geht also weit über den Schutz „klassischer „Investitionen“ hinaus, es geht auch um indirekte Investitionen, die in Fonds versteckt sind.

Pia Eberhardt: Investorenschutz darf man sich wirklich nicht eng denken. Es geht nicht nur um den Schutz von tatsächlichen Unternehmen, die aktiv sind, Arbeitsplätze schaffen, MitarbeiterInnen haben, sondern auch Kleinstbeteiligungen an Unternehmen geben das Recht zu klagen. Der EU-Kanada-Vorschlag schiebt dem ein bisschen einen Riegel vor, weil er sagt, es können nur Investoren klagen, die substantielle Geschäftsaktivitäten im jeweils anderen Land unterhalten. Was das dann ist, ist natürlich Auslegungssache, aber es wird zumindest versucht, reine Briefkastenfirmen vom Klagen abzuhalten. Für das TTIP ist diese Formulierung bisher noch nicht vorgesehen, aber letztendlich bleibe ich dabei, dass niemand weiß, wer hier alles klagen können wird.

Man muss ja ehrlicherweise sagen, das System der Investitionsstrukturierung und das sog. Treaty Shopping – also dass ich meine Investitionen weltweit so strukturiere, dass ich im Zweifelsfall klagen kann, und idealerweise auf der Basis eines Vertrags, der sehr starke Investorenrechte enthält -, das ist ja schon heute gang und gebe. Auch heute haben Investoren schon die Möglichkeit, ihre Investitionen entsprechend zu strukturieren.

Deutschland hat sehr viele bilaterale Investitionsschutzverträge unterzeichnet – keinen mit den USA -, aber ein cleverer Investor könnte dieses dichte Netz der Investitionsschutzverträge schon heute ausnutzen. Was TTIP verändert, ist , dass es dann das direkte Klagerisiko einräumt, das heißt, das Klagerisiko wird wirklich vervielfacht.

Investitionsanwalt dürfte unter diesen Umständen ein sehr lukrativer Beruf werden?

Pia Eberhardt: Ja, tatsächlich boomt das Geschäft der Investor-Staat-Klagen, deshalb gibt es weltweit mehrere Universitäten, in denen junge Juristen sich ausbilden lassen können als Investitionsrechtler, d.h. es ist eine Armee, könnte man sagen, an jungen Juristen, die für diesen Markt ausgebildet und natürlich alles dafür tun wird, dass der Markt weiter wächst und sie ein Geschäftsfeld haben.

SPD: Wo ist dein kritischer Geist abgeblieben?

Wie die Schafe stehen sie nun alle hinter dem Boss und blöken zusammen: JA, TTIP & CETA wollen wir!

Obwohl die Basis sich kritisch dazu geäußert hat, die Jusos dagegen sind… sind sie sich nach dem Parteitag einig: TTIP braucht das Land! Und CETA erst recht!

Es ist nicht zu fassen, wie unterwürfig und unmündig diese Partei sich zeigt! Vorwürfe und Misstrauen gehören nicht zur Tagesordnung, das verbietet Herr Gabriel!
Und mit welchen Argumenten plädiert der Herr Minister für die Handelsabkommen – von seinem Stellvertreter Stegner in Schutz genommen: „Dann würden Staaten wie China und Bangladesch die Standards für Arbeit und Umwelt vorgeben“, diese Abkommen seien als „Chance, die wirtschaftliche Globalisierung politisch zu gestalten“ zu sehen…

Blabla aud hohem Niveau.

Herr Gabriel: Wir wollen weder TTIP noch CETA und bleiben dabei!

 

 

 

 

Gabriel und TTIP: Heute ist sein großer Auftritt beim Parteitag

Wie wird sich heute die Partei dem SPD-Chef Gabriel und seinen TTIP-Plänen  gegenüber verhalten? Schafft Siegmar Gabriel seine eigenen Leute zu überzeugen und die Kritiker auf seine Seite zu ziehen?

Schlechte Ergebnisse zur Wiederwahl zeigen, dass Gabriel nicht nur Rückendeckung aus den eigenen Reihen bekommt. Wie wird sich das alles auswirken auf die Meinung der SPD-Mitglieder? Längst sind sie nicht einig, was den Handelsabkommen angeht. Standards sollen unangetastet bleiben, private Schiedsgerichte sind anscheinend vom Tisch. Soll TTIP heute die Krönung seines Wahl-Debakels werden? Oder sind die Stimmen der SPD, die sich gegen TTIP & CETA positionieren, nur da, um uns abzulenken?

Und wir sind gespannt, wie die Stimmung innerhalb der SPD auf TTIP und CETA Einfluß haben wird.

CETA – UMFRAGE an alle Bundestags-Abgeordneten

ANLEITUNG
Schritt 1: als Empfänger nehmen Sie Ihre eigene Emailadresse. Schritt 2: Kopieren Sie einen Abschnitt der Adressen von einer Fraktion in das Feld BCC ein. Bitte jede Fraktion extra anschreiben!   Schritt 3: Die Anfrage ist der Email-Text: an den Bund Seite 1-2 und an die EU Seite 3-4.  Am Anfang (Betreff und Anrede) Parteinamen entsprechend den Adressen bzw. Fraktionen schreiben.  Zum Schluss immer eigenen Namen und Kontaktdaten angeben.  Ab Betr.-Zeile ist die E-Mail.
Anfrage an die Bundestagsabgeordneten
 von der Fraktion CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und  Bündnis 90/DIE GRÜNEN/

Betr.-Zeile: Anfrage an die Fraktion von CDU/CSU im Bundestag

Hallo Bundestagsabgeordnete der Fraktion CDU/CSU,
es ist mir bewusst, dass die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 20 Grundgesetz demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, wo alle Staatsgewalt vom Volke und nicht z. B. vom Bundestag,  von der Bundesregierung oder den Parteien ausgeht.  Als Wähler bin ich ein Mitglied des Souveräns.  Ich bin ein verantwortungsbewusster Wähler und damit  verpflichtet, mit meinem Wahlverhalten für das Gemeinwohl und auch für die Interessen der nachkommenden Generationen einzutreten. Damit ich eine verantwortungsvolle Entscheidung in diesem Sinne bei den nächsten Wahlen treffen  kann, brauche ich absolute Klarheit über das Abstimmungsverhalten der Volksvertreterinnen und Volksvertreter.  Deshalb erhalten Sie heute diese Anfrage von mir mit zwei wichtigen Fragen.

1.)
Drei juristische Gutachten (Universität Bremen, Universität Göttingen, Prof. Dr. Siegfried Broß Verfassungsrichter a. D.) und der Bericht (http://canadians.org/sites/default/files/publications/report-ceta-ttip-isds-1015-ger.pdf) von Maude Barlow, die die nationale Vorsitzende des Council of Canadians ist, weisen nach,  dass der Vertragstext des schon ausgehandelten Freihandelsabkommens CETA  zahlreiche Rechtsbrüche gegen nationale und internationale Grund- und  Menschenrechte beinhaltet.  Die wichtigsten Verstöße:
a.    Investor-Staat-Schiedsverfahren verstößt gegen den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Ecuador wurde gerade von Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden US-Dollar Strafzahlung verurteilt. Obwohl US-amerikanischer Ölkonzern Occidental Petroleum (Oxy) gegen ecuadorianische Gesetze verstoßen habe, muss Ecuador zahlen. (s. https://amerika21.de/2015/11/136361/oxy-urteil-gegen-ecuador)
b.    Die CETA-Regulierungsausschüsse missachten  die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene.
c.    CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.
d.    Die Unkündbarkeit des Vertrages verstößt gegen das Wesen der Demokratie;  sie drückt den Autokratie- Anspruch der Konzerne aus.

Hier sind die wichtigsten nationalen und internationalen Grund- und  Menschenrechte, die von CETA gebrochen werden und mich als Bürger massiv betreffen:  Art. 1(1), (2), 2(1), 3 (1), 19 (2), 19(4)1, 20(1), 20 (2)1, 20(2), 20 (3), 20 (4), 23, 24, 38 (1), 79 (3), 93 (1) Nr. 1, 2, 3, 4a GG sowie Art. 8, Art. 21(1), (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Art. 1 (1), Art. 2 (1), Art. 25a) IPBPR, Art. 1(2), Art. 2(1) der UNO-Charta, Art. 3(1) AEUV, Art. 13 EMRK und EU-Grundrechtecharta/Präambel.
Prof. Dr. Siegfried Broß,  der 12 Jahre      Bundesverfassungsrichter war, kommt in seinem CETA- und TTIP-Gutachten (http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf) zu dem Urteil: „Diese Abkommen sind …… mit den Klauseln über den Investorenschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig. Sie verletzen in dieser Ausgestaltung das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“. Schiedsgerichte sind in Wirklichkeit nur eine neue Geldvermehrungsmöglichkeit für die Finanzoligarchie (s. ARD Dokumentation http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Konzerne-klagen-W/Das-Erste/Video?documentId=31181268&bcastId=799280 )

Auch nach dem Rechtsgutachten durch das Bundeswirtschaftsministerium von Prof. Dr. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld) ist CETA  im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen“, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf. Das bedeutet, dass die Abstimmung über CETA  schon 2016 im Bundestag stattfinden könnte. Auch ein Parlament und das heißt auch Sie persönlich sind an die Verfassung und das Völkerrecht gebunden. Sie dürften keine Rechtsbrüche tolerieren.
Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen CETA wegen der zahllosen Rechtsbrüche, des Demokratieabbaus und der Entmachtung der Politiker. Nach Art.21 Grundgesetz dürfen die Parteien nur bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und  nicht ihren Willen oktroyieren.
Werden Sie als Volksvertreterin oder Volksvertreter gegen  CETA in der jetzigen Form mit einem klaren „NEIN“ und somit gegen die Rechtsbrüche, den Demokratieabbau und Ihre eigene Entmachtung stimmen?

2.)
Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sind die Abgeordneten des Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.  In der Realität wird aber der Deutsche Bundestag durch Parteien und Fraktionen dominiert. Die Fraktion stimmt meist vor der Abstimmung (intern) über eine Entscheidung ab; an das Ergebnis dieser Abstimmung halten sich fast immer alle Mitglieder der Fraktion. Die Fraktionsdisziplin ist in keinem Gesetz und keiner Geschäftsordnung verankert; sie wird jedoch, gerade bei Koalitionsregierungen, regelmäßig in den Koalitionsverträgen deutscher Parteien festgeschrieben.

Ein förmlicher Fraktionszwang ist in Deutschland verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. Trotzdem wird bei einem Großteil der Abstimmungen im Bundestag den Abgeordneten von der Fraktionsführung ihr Abstimmungsverhalten vorgeschrieben. Es ist bekannt, dass  ein informeller Fraktionszwang in der deutschen Parteiendemokratie existiert, da eine Partei indirekte Sanktionen androhen oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht unterstützt.

Wie oft haben Sie in der vergangenen und jetzigen Legislaturperiode abweichend von den Fraktionsvorgaben  abgestimmt?

Ich bitte um Ihre kurze Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten.  Sie wissen ja: Demokratie ist, wie der Schweizer Max Frisch bemerkt hat, wenn wir uns in unsere eigenen Angelegenheiten einmischen.  Falls Sie mir nicht antworten, sind Sie und Ihre Partei für freiheitsliebende, friedfertige Menschen nicht mehr wählbar.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name und Kontaktdaten (Straße, Nummer, PLZ, Ort, Emailadresse ist wichtig)

Anleitung: Die gleichen Schritte wie beim Bund. Die Abgeordneten von Sonstigen sollte man einzeln mit Namen anschreiben, da sie sehr wenige sind. Ab Betr.-Zeile ist die E-Mail.  Parteinamen immer selbst auswechseln.
Anfrage an alle deutschen EU-Abgeordneten
von CDU/CSU, SPD, DIE LINKE,  Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Sonstige

Betr.-Zeile: Anfrage an die Abgeordneten von CDU/CU im Europäischen Parlament
Hallo  Europaabgeordnete von CDU/CSU,
es ist mir bewusst, dass die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 20 Grundgesetz demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, wo alle Staatsgewalt vom Volke und nicht z. B. vom Bundestag,  von der Bundesregierung oder den Parteien ausgeht.  Als Wähler bin ich ein Mitglied des Souveräns.  Ich bin ein verantwortungsbewusster Wähler und damit  verpflichtet, mit meinem Wahlverhalten für das Gemeinwohl und auch für die Interessen der nachkommenden Generationen einzutreten. Damit ich eine verantwortungsvolle Entscheidung in diesem Sinne der nächsten EU-Wahl treffen  kann,  brauche ich absolute  Klarheit über das Abstimmungsverhalten der Volksvertreterinnen und Volksvertreter.  Deshalb erhalten Sie heute diese Anfrage von mir mit zwei wichtigen Fragen.

1.)
Drei juristische Gutachten (Universität Bremen, Universität Göttingen, Prof. Dr. Siegfried Broß Verfassungsrichter a. D.) und der Bericht (http://canadians.org/sites/default/files/publications/report-ceta-ttip-isds-1015-ger.pdf) von Maude Barlow, die die nationale Vorsitzende des Council of Canadians ist, beweisen,  dass der Vertragstext des schon ausgehandelten Freihandelsabkommens CETA  zahlreiche Rechtsbrüche gegen nationale und internationale Grund- und  Menschenrechte beinhaltet.  Die wichtigsten Verstöße:
a.    Investor-Staat-Schiedsverfahren verstößt gegen den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol.  Ecuador wurde gerade von Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden US-Dollar Strafzahlung verurteilt. Obwohl US-amerikanischer Ölkonzern Occidental Petroleum (Oxy) gegen ecuadorianische Gesetze verstoßen habe, muss Ecuador zahlen. (s. https://amerika21.de/2015/11/136361/oxy-urteil-gegen-ecuador )
b.    Die CETA-Regulierungsausschüsse missachten  die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene.
c.    CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.
d.    Die Unkündbarkeit des Vertrages verstößt gegen das Wesen der Demokratie;  sie drückt den Autokratie- Anspruch der Konzerne aus.

Hier sind die wichtigsten nationalen und internationalen Grund- und  Menschenrechte, die von CETA gebrochen werden und mich als Bürger massiv betreffen:  Art. 1(1), (2), 2(1), 3 (1), 19 (2), 19(4)1, 20(1), 20 (2)1, 20(2), 20 (3), 20 (4), 23, 24, 38 (1), 79 (3), 93 (1) Nr. 1, 2, 3, 4a GG sowie Art. 8, Art. 21(1), (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Art. 1 (1), Art. 2 (1), Art. 25a) IPBPR, Art. 1(2), Art. 2(1) der UNO-Charta, Art. 3(1) AEUV, Art. 13 EMRK und EU-Grundrechtecharta/Präambel.
Prof. Dr. Siegfried Broß,  der 12 Jahre      Bundesverfassungsrichter war, kommt in seinem CETA- und TTIP-Gutachten (http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf) zu dem Urteil: „Diese Abkommen sind …… mit den Klauseln über den Investorenschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig. Sie verletzen in dieser Ausgestaltung das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“. Schiedsgerichte sind in Wirklichkeit nur eine neue Geldvermehrungsmöglichkeit für die Finanzoligarchie (s. ARD Dokumentation http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Konzerne-klagen-W/Das-Erste/Video?documentId=31181268&bcastId=799280 )

Nach dem Rechtsgutachten durch das Bundeswirtschaftsministerium von Prof. Dr. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld) ist CETA  im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen“, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf. Auf jeden Fall wird eine Abstimmung über CETA irgendwann, eventuell schon im kommenden Jahr, im Europäischen Parlament stattfinden. Auch das Europäische  Parlament und das heißt auch Sie persönlich sind an die Verfassung und das Völkerrecht gebunden. Sie dürften mit Ihrer Stimme keine Rechtsbrüche tolerieren.
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist gegen CETA wegen der zahllosen Rechtsbrüche, des Demokratieabbaus und der Entmachtung der Politiker.  Nach Art.21 Grundgesetz dürfen die Parteien nur bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und  nicht ihren Willen oktroyieren.
Werden Sie als Volksvertreterin oder Volksvertreter gegen  CETA in der jetzigen Form mit einem klaren „NEIN“ und somit gegen die Rechtsbrüche, den Demokratieabbau und Ihre eigene Entmachtung stimmen?

2.)
Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz sind die Abgeordneten  „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.  In der Realität wird aber der Deutsche Bundestag durch Parteien und Fraktionen dominiert. Die Fraktion stimmt meist vor der Abstimmung (intern) über eine Entscheidung ab. Fraktionsdisziplin wird auch in dem Europäischen Parlament praktiziert. Die  Abgeordneten der größeren Fraktionen stimmten in der Legislaturperiode 2004–2009 in rund  90 % aller Entscheidungen im Sinne ihrer Fraktion. Die Abgeordneten werden jedoch stärker von den einzelnen nationalen Parteien unter Druck gesetzt als von den europaweiten Dachparteien, da die Kandidatenlisten von den nationalen Parteien ausgearbeitet werden.
Ein förmlicher Fraktionszwang ist in Deutschland verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. Es ist bekannt, dass  ein informeller Fraktionszwang in der deutschen Parteiendemokratie existiert, da eine Partei indirekte Sanktionen androhen oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht unterstützt.

Wie oft haben Sie in der vergangenen und jetzigen Legislaturperiode abweichend von den Fraktionsvorgaben  abgestimmt?

Ich bitte um Ihre kurze Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten. Sie wissen ja: Demokratie ist, wie der Schweizer Max Frisch bemerkt hat, wenn wir uns in unsere eigenen Angelegenheiten einmischen.  Falls Sie mir nicht antworten, sind Sie und Ihre Partei für freiheitsliebende, friedfertige Menschen nicht mehr wählbar.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name und Kontaktdaten (Straße, Nummer, PLZ, Ort, Emailadresse)

Nachrichten aus der Tranparenzfront: statt mehr Transparenz gibt’s nun Sperrung

Laut n-tv.de (13.11.2015) wird sich die Bundesregierung bei ihren Übersee-Kollegen beschweren: „Washington untersagt Bundestagsabgeordneten bisher die Einsicht in Verhandlungstexte des umstrittenen Freihandelabkommens TTIP.“

Zwei Schritte vorwärts, und dann drei zurück?

http://www.n-tv.de/politik/Berlin-protestiert-bei-US-Regierung-article16342741.html