Was wäre wenn…

… ISDS schon jetzt gelten würde?

Daran mußte ich denken als ich neulich auf heise.de im Newsticker Aktuelles über das Vorgehen des amerikanischen StartUps Uber gegen die deutschen Taxi-Vorschriften las. Aber zur Einstimmung – nicht jeder kennt Uber – hier ein Artikel, der das Geschäftsmodell von Uber erklärt, aber auch das Geschäftsgebaren des StartUps beleuchtet…

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Der-Fortschritt-braucht-Uber-nicht-2309317.html

Und hier jetzt die neueste Meldung, die mich geistig stolpern lies – beim Lesen galloppierten meine Gedanken weiter, Richtung ISDS, Schiedstellen,…

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Uber-beschwert-sich-bei-der-EU-Kommission-ueber-Deutschland-2574051.html

Nicht, daß ich Uber verbieten möchte sich über eine von ihnen empfundene Ungerechtigkeit zu beschweren oder die Gerichte, auch die Europäischen, anzurufen. Gerne – in Deutschland hat Uber ja schon mehrfach vor den verschiedenen Verwaltungsgerichten verloren – unsere Gerichte stehen auch ausländischen Investoren offen. Sogar Investoren die die eingesessenen Betriebe als Arschlöcher bezeichnen… Aber braucht so jemand ein aus privaten Wirtschaftsanwälten besetzte Schiedstellen, wie sie mit TTIP und CETA kommen werden? Ich finde: NEIN!