„Wir lassen uns von den Freihandelsbefürwortern keinen Maulkorb verpassen“
Pressemitteilung
Jetzt schlägt´s wirklich 13! So kommentiert der Münchner ÖDP-Stadtrat Tobias Ruff das soeben vorgelegte Gutachten des Bundestags (s. Link).
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes besagt, dass es den Kommunen künftig verboten sein soll, über das Thema Freihandelsabkommen zu reden und die möglichen Auswirkungen im Stadtrat zu erörtern. Zitat aus dem Gutachten: „Weder den Gemeinderäten noch den Kreistagen stehen Befassungs- oder Beschlusskompetenzen im Hinblick auf eine politische Erörterung oder Bewertung der geplanten Freihandelsabkommen zu.“
Anstatt die Bedenken der Mehrheit der Bürger und der Kommunen ernst zu nehmen und endlich die Geheimverhandlungen zu beenden, sollen Diskussionen darüber im Keim erstickt werden. Das ist ein beunruhigender Angriff auf die Demokratie, der jeden von uns alarmieren muss und uns alle zum Handeln aufruft. „Wir sehen uns darin bestärkt, dass sich das sogenannte Freihandelsabkommen mehr und mehr zu einer Freihandelsdiktatur entwickelt.“
Der ÖDP-Stadtrat Tobias Ruff fordert nun den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter auf, seinen Parteikollegen in der Bundesregierung, die diese Freihandelsabkommen noch immer decken, einen gesalzenen Protestbrief zu schreiben. Ungeachtet der Androhung, dass die Bundesregierung die Kommunen verklagen könnte, wenn der Stadtrat das Thema auf die nächste Tagesordnung setzt, wird die ÖDP-Stadtratsgruppe genau dies beantragen. „Noch bestimmen wir selbst, über was wir in unserem kommunalen Gremium sprechen wollen und über was nicht.“ so Tobias Ruff kämpferisch.
Vor allem das Freihandelsabkommen TISA soll den Dienstleistungsbereich neu ordnen. Dann könnten sämtliche kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Stadt- und Gemeindewerke und andere Einrichtungen der Daseinsvorsorge betroffen sein. Auch die kommunalen Spitzenverbände sieht Tobias Ruff in der Pflicht: „Die kommunalen Spitzenverbände dürfen sich diesen Maulkorb nicht gefallen lassen.“ Er verweist auf ein Schreiben des Bayerischen Städtetags vom 11. August 2014 welches klargestellt hat, dass es den Kommunen erlaubt sei, sich mit dem Thema zu befassen, wenn es einen örtlichen Bezug gibt (siehe Link).