Ein in Auftrag vom BUND Naturschutz Bayern gegebenes Gutachten über Schiedsgerichte, wie sie beim Freihandelsabkommen TTIP und CETA vorgesehen sind, stellt fest: Schiedsgrichte in TTIP und CETA sind verfassungswidrig.
Das Gutachten wurde am Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr München von Prof. Dr. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Dr. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht) erstellt.
http://www.bund-naturschutz.de/2015/ttip-schiedsgerichte-sind-verfassungswidrig.html