Es geht um ein Fallbeispiel, das genau darstellt, wie unterschiedlich die Vorgehensweise der EU und der USA sind: Die Rede ist von dem Chemikalien Acetochlor, ein Herbizid der Firma Monsanto. Seit 2013 wird es in der EU nicht mehr zugelassen. Aber wenn Sojabohnen und Baumwollsamen, die als Tierfutter importiert werden, das Gift transportieren, kommt es doch durch die Hintertür. Deshalb hat der Agrarkonzern Monsanto höhere Grenzwerte beantragt. Laut Informationsdienst Gentechnik spricht in der EU die Vorsicht (noch) das letzte Wort: „Aus Sicht der EU gibt es jedoch nicht genug Daten, um Schäden am Erbgut oder Krebs auszuschließen.“
Monsanto möchte die Obergrenze auf die der USA anpassen und statt aktuelle 0,01 Milligramm, nun 0,6 Milligramm erlauben lassen.
Laut Informationsdienst Gentechnik weiter: „(…) noch greift in der EU das Vorsorgeprinzip, das bei offenen Fragen auch mal dazu führt, dass Produkte nicht auf den Markt kommen. “ Wohl gemerkt sind nicht immer die „EU-Standards strikter als die der USA.“
Durch TTIP wäre aber eine Aushebelung der strengeren Regelungen möglich.