Sigmar Gabriel hat die Fragen so beantwortet:
„Bei der Diskussion um das Transatlantische Handelsabkommen handelt sich um eine enorm wichtige Debatte, bei der es die Möglichkeit geben muss, diese auch kontrovers zu führen. Viele Bürgerinnen und Bürger verbinden Vorbehalte und Sorgen mit dem Abkommen. Diese Fragen sachlich, ehrlich und offen miteinander weiter zu diskutieren, ist wichtig.“
Sprich Sigmar Gabriel sieht von einer Beantwortung der Fragen ab, obwohl sie angeblich wichtig sind.
Für München sitzen im Bundestag:
Johannes Singhammer, Florian Post, Doris Wagner, Dr. Wolfgang Stefinger, Claudia Tausend, Dr. Peter Gauweiler, Nicole Gohlke, Dr. Hans-Peter Uhl, Dieter Janecek
Und hier die Fragenliste:
1. Regulatorische Kooperation
Die regulatorische Kooperation im Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ermöglicht es Lobbyisten, geplante regionale Regulierungen und Gesetzesinitiativen im voraus zu prüfen und gegebenenfalls neu zu formulieren.
Sollte das Abkommen zum Abschluss kommen: Wie wollen sie diese Fußfessel für die Legislative und Entmündigung demokratisch gewählter Mandatsträger rechtfertigen?
2. Transatlantischer Handel und Datenschutz
Transatlantischer Handel findet heute zu 100% über das Internet statt.
Wie kann ein Freihandelsabkommen im „NSA-Zeitalter“ ohne umfassenden Datenschutz die Freiheit des Handels vor Ausspähung und den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Verbraucher garantieren?
3. Vorsorgeprinzip
Als einen Grundsatz ihrer Politik hat die EU das Vorsorgeprinzip verankert. Dieses besagt, dass Belastungen für die Umwelt oder Schäden für die menschliche Gesundheit (bei unvollständiger Wissensbasis) im Voraus vermieden oder weitgehend verringert werden sollen. Immer wieder sind
Politiker dem Druck der den Agrarmarkt beherrschenden Konzernen ausgesetzt, man möge dieses Prinzip aufgeben, da Chancen für eine konkurrenzfähige Landwirtschaft vertan würden (z.B. Zulassung GMO, Hormone in der Tiermast). Dass jedoch bei Missachtung des Vorsorgeprinzips der volkswirtschaftliche Schaden gegenüber den privatwirtschaftlichen Gewinnen ins Unermessliche steigen kann, stellte die Europäische Umweltagentur schon 2004 fest und beschreibt dies in
zahlreichen Beispielen.
Wie werden Sie sicherstellen, dass das Vorsorgeprinzip im Rahmen des Freihandelsabkommens aufrecht erhalten bleibt? Wenn Sie keine Einflussmöglichkeiten sehen, werden Sie dann gegen das Abkommen stimmen?
4. Einheitliche Standards
TTIP verspricht die Vereinheitlichung oder gegenseitige Anerkennung von Standards. In den USA liegt die Kompetenz für Definition und Überwachung von Standards aber in den meisten Fällen im
privatrechtlichen Bereich oder bei den Bundesstaaten. Die US-Bundesregierung hat also keinen direkten Einfluss darauf.
Wie wollen Sie sicher stellen, dass es im Zuge von TTIP keine einseitige Anerkennung von US-Standards in der EU ohne entsprechende Anerkennung der EU-Standards in den USA gibt?
5. Immaterialgüter
Ein Ziel von TTIP ist für Immaterialgüter im Zielland den gleichen Schutz zu garantieren wie im Ursprungsland.
Was halten Sie davon, dass damit Trivialpatente aus den USA in der EU durchsetzbar werden?
6. Investorenschutz und CETA
In dem jetzt vorliegenden Vertragstext des Freihandelsabkommens CETA der EU mit Kanada (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf) ist ein Investorenschutz durch nicht staatliche Schiedsgerichte vorgesehen, deren Entscheidungen für die Vertragsstaaten
bindend sind. Kanada und die Mitgliedsstaaten der EU sind Rechtsstaaten. Halten Sie eine zusätzliche übergeordnete private Schiedsgerichtsbarkeit im CETA-Abkommen zur Durchsetzung unternehmerischer Interessen für erforderlich?
Würden Sie bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag dem CETA-Vertrag zustimmen?